Wie kann ich die Mietvertragsklausel in meinen Mietvertrag integrieren?
Die Standardmietverträge haben eine Aufschlüsselung der Nebenkosten im Mietvertrag inkludiert oder ein separates Dokument, dass als „Anlagen als Vertragsbestandteil“ im Mietvertrag aufgeführt ist. Das bedeutet, dass der Vermieter die „Ergänzungsstromlieferung“ bei den Nebenkosten mit aufführt (in der Anlage oder direkt im Mietvertrag, wenn die Nebenkosten dort beschrieben werden) und bei den „Anlagen als Vertragsbestandteil“ die Mietvertragsklausel ergänzt. Dann ist es auch ausreichend, wenn der Hauptmietvertrag unterschrieben ist.