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Warum muss ich eine jährliche Mitteilung der Strommengen beim Hauptzollamt tätigen?

Ein Versorger hat dem zuständigen Hauptzollamt nach § 4 Absatz 6 Stromsteuerverordnung für jedes Kalenderjahr bis zum 31. Mai des folgenden Kalenderjahres die Strommengen mitzuteilen. Für das Leisten des PV-Stroms an die Mieter und Mieterinnen gilt man als Versorger.


Die Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen. Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder Deine Steuerberaterin.