Wann muss ich die jährliche Mitteilung der Strommengen beim Hauptzollamt stellen?
Die Steueranmeldung mit Formular 1400 muss stets zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden. Die Informationen in diesem Formular beziehen sich immer auf das letzte Kalenderjahr.
Das bedeutet, wenn Deine Anlage am 31.06.2024 ans Netz geht, musst Du erstmalig zum spätestens 31.05.2025 die jährliche Mitteilung der Strommengen für das Jahr 2024 abgeben.
Die Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen. Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder Deine Steuerberaterin.