Muss ich den Antrag auf Erlaubnis auch einreichen, wenn ich den Strom unentgeltlich an meine Mieterinnen und Mieter weitergebe?
Ja, auch wenn Du den gelieferten Strom deinen Mieterinnen und Mietern unentgeltlich zur Verfügung stellst, muss der Antrag auf Erlaubnis ausgefüllt werden. Grund dafür ist, dass es nur auf das Leisten des Stroms ankommt und nicht auf die in Rechnung gestellten Beträge.