Warum gibt es für mich als Nutzer der PIONIERKRAFT-Lösung keine Meldepflicht mehr gegenüber dem Hauptzollamt?
Mit dem neuen § 1a Abs. 5a der Stromsteuerverordnung (StromStV), gültig seit dem 01. Januar 2026, fallen für die allermeisten Wohngebäude-Projekte die bürokratische Last weg.
Der Antrag auf Erlaubnis und die jährliche Mitteilung der stromsteuerfreien Strommengen (Formblatt 1400) müssen nicht mehr eingereicht werden.
Hier die rechtliche Grundlage dahinter:
Der Gesetzgeber unterscheidet nun genauer. Für Anlagen, die typischerweise auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten installiert werden, geltest Du steuerrechtlich nicht mehr als klassischer „Versorger“, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Anlagengröße: Die Nennleistung Deiner Anlage liegt unter 2 Megawatt. (Zum Vergleich: Ein typisches Mehrfamilienhaus hat oft 20 bis 100 Kilowatt – Du liegst also weit unter dieser Grenze).
- Räumliche Nähe: Der Strom wird im räumlichen Zusammenhang, also innerhalb der Kundenanlage oder in einem Radius von bis zu 4,5 Kilometern, geleistet (§ 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG) - Da Du mit Deiner PIONIERKRAFT-Lösung den Strom direkt im Haus verteilen, erfüllst Du diese Bedingung fast immer automatisch.
- Kein „Antrag auf Erlaubnis“: Du musst beim Hauptzollamt keine Erlaubnis beantragen, um steuerbegünstigten Strom zu entnehmen.
- Keine „Jährliche Meldung“: Die Pflicht, jedes Jahr eine Stromsteueranmeldung oder Mengenangabe einzureichen, entfällt ersatzlos.
- Automatische Steuerbefreiung: Der Strom, den Du direkt an Deine Mieter lieferst, ist ohnehin von der Stromsteuer befreit, da er aus erneuerbaren Quellen stammt und vor Ort verbraucht wird.
Die einzige Pflicht: Das Marktstammdatenregister:
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Ganz ohne Registrierung geht es nicht – aber es ist denkbar einfach geworden. Damit das Hauptzollamt zufrieden ist und Du rechtssicher agierst, musst Du lediglich eine Sache tun:
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Deine PV-Anlage und (falls vorhanden) der Stromspeicher müssen ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen sein.
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Da diese Registrierung für die Inbetriebnahme und Einspeisevergütung ohnehin zwingend erforderlich ist, entsteht für Dich durch den Verkauf an Mieter faktisch null Mehraufwand.