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Ist die Kopplung der Mietvertragsklausel an den Mietvertrag rechtmäßig?

Beim klassischen Mieterstrommodell ist eine Vertragskopplung mit dem Mietvertrag nicht erlaubt. Bei anderen Mieterstrom-Modellen, wo die Lösung von PIONIERKRAFT drunter fällt, gibt es jedoch kein Vertragskopplungsverbot und eine freie Vertragsgestaltung nach AGB-Recht. Daher darf der Stromliefervertrag mit Hilfe der Mietvertragsklausel an den Mietvertrag gekoppelt werden. Hier  findest Du die Informationen der Bundesnetzagentur dazu.