Bis wann muss ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister eintragen?
Deine neue Photovoltaikanlage (und jeder neu installierte Stromspeicher) muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Es ist jedoch auch möglich, die Anlage schon vor der Inbetriebnahme anzumelden.
Die Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen. Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder Deine Steuerberaterin.